Spenden – Schenkungen – Vermächtnisse – Darlehen

 

Das Julius-Schniewind-Haus ist ein Glaubenswerk, seit es im Jahre 1957 durch die Kirche als Seelsorge- und Tagungsheim eingerichtet wurde. Monat für Monat brauchen wir erhebliche Mittel für die Gästearbeit, die Bezahlung unserer Mitarbeiter und den Unterhalt unserer Schwestern. Wir sind dabei auf die Fürsorge unseres Vaters im Himmel angewiesen, denn Er weiß, was wir brauchen, ehe wir Ihn bitten. Die Treue Gottes hat uns schon seit mehr als 50 Jahren erhalten, auch durch alle Engpässe und Krisen hindurch. Wesentlich sind dabei die finanziellen Opfer, die viele Freunde des Hauses erbringen. 40 bis 50 % unserer Einnahmen stammen aus Spenden, Schenkungen, Vermächtnissen und Erträgen aus zinslosen Darlehen.

  • Spenden: Der Julius-Schniewind-Haus e.V. ist lt. letztem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Staßfurt vom 03.08.2023 berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Zwecke auszustellen. Jeder Spender erhält grundsätzlich zeitnah einen Dankesbrief mit einem geistlichen Wort als Beilage. Die Zuwendungsbestätigungen werden von uns im Januar/Februar des Folgejahres versandt.

    Die Unterscheidung von gemeinnützigen und mildtätigen Spenden ist entfallen. Alle Spenden können bis zur Höhe von 20 % der Einkünfte steuerlich abgesetzt werden. Die Angabe „mildtätig“ auf der Überweisung hat daher keine Bedeutung mehr.


    Alle Spenden, welche ohne Zahlungsgrund eingehen, werden dort eingesetzt, wo es am nötigsten ist.

    Wer für das Bauvorhaben "Haupthaus" mit Brandschutz, Barrierefreiheit und energetischer Modernisierung oder andere Baumaßnahmen spenden möchte, gebe bitte als Zahlungsgrund an: Bauvorhaben.


    Für Unterhalt der Schwestern geben Sie bitte bei Spenden als Zahlungsgrund an: Schwestern.

    Wer für Gäste spenden möchte, die ihren Aufenthalt im Haus nicht oder nur teilweise bezahlen können, gebe bitte an: Gästehilfe.

    Spendenkonto:

  • KD-Bank Dortmund, IBAN: DE92 3506 0190 1565 8830 26, BIC: GENODED1DKD

  • Schenkungen: Wer keine Spendenbescheinigung benötigt, kann auch den Weg der Schenkung (mit Angabe des Schenkungszweckes) wählen. Dazu wird ein schriftlicher Schenkungsvertrag abgeschlossen. Wegen des erhöhten Aufwandes gegenüber einer Spende gilt als Richtwert eine Untergrenze von 500 Euro.

  • Vermächtnisse: Wenn Sie uns mit einem Erbe oder Vermächtnis bedenken wollen – und wir werden in Zukunft verstärkt darauf angewiesen sein – errichten Sie Ihr Testament am besten in guter Zeit bei einem Notar, solange Sie im Besitz Ihrer Kräfte sind. Der Notar wird Sie beraten, Formfehler sind dabei weitgehend ausgeschlossen. Wenn nötig, sind wir bereit, die Kosten dafür zu übernehmen. Wenn Sie im Testament keine spezielle Zweckbestimmung angeben, sind wir in der Verwendung frei.

  • Darlehen: Die uns gegebenen zinslosen Darlehen stellen zunächst für uns eine wertvolle Reserve von Zahlungsmitteln dar, so etwa, wenn Bauarbeiten schon bezahlt werden müssen, ehe die Fördermittel eingegangen sind. Weiterhin haben wir die Möglichkeit, die Mittel aus Darlehen bei verschiedenen Banken und Fonds rentabel anzulegen. Die daraus fließenden wesentlichen Erträge helfen bei der Finanzierung der Arbeit des Hauses in allen Bereichen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir übersenden Ihnen Unterlagen zum Abschluss des Darlehensvertrages. Um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, gilt als Mindestsumme ein Betrag von 1.500 Euro bei einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren.

  • Konto für Schenkungen, Vermächtnisse und Darlehen:
    KD-Bank Dortmund,
    IBAN: DE17 3506 0190 1565 8830 18,  BIC: GENODED1DKD

 

 

 

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